Ihr Anwalt für Medizinrecht München – Patientenanwalt AG

Ihr Anwalt für Arzthaftung München – Spezialisiert auf Medizinrecht & Behandlungsfehler

Seit über 20 Jahren setzen wir uns als Anwalt für Arzthaftung in München für die Rechte von Patienten ein. Mehr als 1.000 Betroffene konnten wir bereits erfolgreich begleiten – ausgezeichnet vom Handelsblatt 5× als „Bester Anwalt“.

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Medizinrecht

Was ist Arzthaftung?

Arzthaftung beschreibt die rechtliche Verantwortung eines Arztes für Schäden, die einem Patienten durch einen Behandlungsfehler entstehen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Medizinrechts und stellt sicher, dass Patienten bei ärztlichen Fehlleistungen Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen können.

Für Betroffene bedeutet das Arzthaftungsrecht eine wichtige Grundlage, um ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Rechtsgrundlagen im Medizinrecht

Die Rechtsgrundlagen für die Arzthaftung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den Paragraphen zum Schadensersatzrecht und zum Dienstvertragsrecht. Das Medizinrecht umfasst zudem zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen, die die Rechte und Pflichten von Ärzten und Patienten regeln, was eine umfassende Beratung notwendig macht.

Erfahrungen und Erfolge unserer Mandanten

Die Erfahrungen unserer Mandanten zeigen, wie entscheidend spezialisierte Rechtsberatung im Medizinrecht ist. So berichtet Iris aus München, die vom PIP-Brustimplantate-Skandal betroffen war:

„Die Unterstützung durch die Patientenanwalt AG war ausschlaggebend für meinen Erfolg. Von Beginn an fühlte ich mich bestens betreut und kompetent beraten.“

Ihr Fall macht deutlich: Konsequente anwaltliche Vertretung führt zu Gerechtigkeit und Schadensersatz. Zahlreiche weitere Patienten konnten wir bereits erfolgreich unterstützen und ihre Rechte gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen durchsetzen.

Was macht ein Patientenanwalt?

Anwalt Medizinrecht

Ein Patientenanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf Patientenrecht und Arzthaftungsrecht spezialisiert hat. Er vertritt Betroffene, die durch Behandlungsfehler oder mangelhafte Aufklärung geschädigt wurden, und setzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durch – außergerichtlich wie auch vor Gericht.

Die Tätigkeit umfasst die Analyse des medizinischen Sachverhalts, die rechtliche Bewertung sowie die Begleitung des gesamten Verfahrens. Unsere Kanzlei für Medizinrecht bietet Ihnen dafür eine fundierte Beratung und engagierte Vertretung – in München und bundesweit.

Arten von Behandlungsfehlern

Behandlungsfehler können vielfältig sein und reichen von Diagnosefehlern und Therapiefehlern bis hin zu Aufklärungsfehlern. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt nicht dem medizinischen Standard entsprechend handelt und dadurch ein Schaden bei dem Patient entsteht.

Schmerzensgeld und Schadensersatz

Wenn ein Patient aufgrund eines Behandlungsfehlers einen Schaden erleidet, hat er Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Schmerzensgeld soll den immateriellen Schaden ausgleichen, während der Schadensersatz die materiellen Schäden wie beispielsweise Verdienstausfall oder Behandlungskosten kompensiert.

Rechtsweg: Aussergerichtlich vs. Gerichtlich

Die Durchsetzung von Ansprüchen aus Arzthaftung kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgen. Im außergerichtlichen Verfahren versuchen unsere Rechtsanwälte, eine Einigung mit der Versicherung des Arztes oder Krankenhauses zu erzielen. Wenn dies nicht gelingt, ist die Klage vor Gericht der nächste Schritt, um die Rechte des Mandanten durchzusetzen.

Im Bereich des Versicherungsrechts spielt die Haftpflichtversicherung für Ärzte eine zentrale Rolle. Sie schützt den Arzt vor finanziellen Ansprüchen, die aus einem Behandlungsfehler resultieren können. Im Falle eines Arzthaftungsfalles übernimmt die Versicherung die Kosten für die juristische Auseinandersetzung und gegebenenfalls den Schadensersatz.

Bundesweite Vertretung von Geschädigten

Unsere Kanzlei für Medizinrecht bietet eine bundesweite Vertretung von Geschädigten in Arzthaftungsfällen an. Egal wo in Deutschland Sie sich befinden, unsere Fachanwälte für Medizinrecht stehen Ihnen kompetent zur Seite. Wir beraten und vertreten Sie umfassend bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Unsere Schwerpunkte

Ihr Anwalt für Arzthaftung München

Wir vertreten Patienten, die durch Behandlungsfehler oder fehlerhafte Medizinprodukte geschädigt wurden. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung bieten wir in München kompetente Rechtsberatung und eine transparente Betreuung Ihres Falls.

Behandlungsfehler

Wir begleiten Sie bei chirurgischen oder diagnostischen Fehlern mit fachkundiger Rechtsberatung.

Arzthaftung & Schadensersatz

Wir helfen, Ihre Ansprüche auf Entschädigung rechtssicher durchzusetzen.

Aufklärung & Einwilligung

Klärung rechtlicher Fragen zu Zustimmungserklärungen und Aufklärungspflichten.

Unser Service

Verlassen Sie sich auf unabhängige Expertise für eine starke Patientenvertretung

Behandlungsfehler

Wir prüfen ärztliche Behandlungsfehler sorgfältig und setzen Ihre Ansprüche entschlossen durch.

Defekte Medizinprodukte

Bei fehlerhaften Implantaten oder Geräten vertreten wir Ihre Rechte auf Schadensersatz.

Medizinrecht

Unsere Kanzlei in München unterstützt Sie kompetent bei ärztlichen Fehlern und der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Aufklärungsfehler & Geburtsschaden

Wir begleiten betroffene Familien engagiert und sichern Entschädigungsansprüche.

Schadensersatzansprüche

Nach ärztlichen Fehlern oder defekten Produkten helfen wir, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Arzthaftung

Wir vertreten Sie bei Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen, wenn Ärzte ihre Pflichten verletzen.

Unsere Expertise

Wir vertreten ausschließlich Patienten – Vertrauen Sie auf unsere Expertise!

Erfolgsquote unserer Fälle
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Erfolge in Patientenrechtsfällen
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Jahrelange juristische Erfahrung
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Zufriedener Patienten
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Lernen Sie unser Team kennen

Unser kompetentes Rechtsanwaltsteam in München

Jeder macht Fehler, doch gerade für Ärzte können diese schwerwiegende Folgen für Patienten haben. Wer in einer solchen Situation ist, braucht Klarheit und einen starken Partner an seiner Seite.

Christian Zierhut

Vorstand der Patientanwalt AG

Laura Brockhaus

Anwältin Medizinrecht

Christian Weissauer

Fachanwalt für Medizinrecht

Wie wir arbeiten

Ihr Weg zur Lösung beginnt mit unserem Beratungsprozess für Ihren Fall

Wir schaffen Klarheit und Transparenz – von der ersten Beratung bis zur abschließenden Fallbearbeitung halten wir Sie jederzeit informiert.

Erste Einschätzung

Schildern Sie uns Ihr Anliegen ganz einfach über das Patientenformular. Einer unserer spezialisierten Anwälte prüft den Sachverhalt sorgfältig und gibt Ihnen eine erste Einschätzung – kostenfrei und unverbindlich.

Wir entwickeln eine Strategie

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, entwickeln wir eine maßgeschneiderte Vorgehensweise, um Ihre Rechte gezielt und nachvollziehbar durchzusetzen.

Setzen Sie Ihre Rechte durch

Wir übernehmen die Kommunikation mit Ärzten, Kliniken, Versicherungen oder Herstellern und setzen Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Spezielle Leistungen

Entdecken Sie unseren Leistungen im Medizinrecht in München

Anwalt für Behandlungsfehler München

Anwalt für Patientenrecht München

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Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen – kostenlos, unverbindlich und individuell.

FAQ

Häufig gestellte Fragen im Medizinrecht

Was ist Arzthaftung im Medizinrecht?

Die Arzthaftung bezieht sich auf die rechtlichen Ansprüche, die Patienten gegen Ärzte oder medizinische Einrichtungen geltend machen können, wenn ihnen durch fehlerhafte Behandlungen oder Aufklärungsfehler ein Schaden entstanden ist. Im Rahmen des Medizinrechts ist es wichtig, die Pflichten des Arztes zu verstehen und die Rechte der Patienten zu wahren.

Zu den häufigsten Behandlungsfehlern zählen Diagnosefehler, falsche Behandlungen, Mängel in der Patientenaufklärung und unzureichende Nachsorge. Diese Fehler können erheblichen Schaden für den Patienten verursachen, was zu Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz führen kann.

Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn der Arzt den Patienten nicht ausreichend über die Risiken und Alternativen einer Behandlung informiert hat. Um einen solchen Fehler nachzuweisen, sind oft die Dokumentation der Behandlung und Aussagen von ärztlichen Beratern oder Fachärzten notwendig.

Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Nein. Nach der Ersteinschätzung entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten. Eine Verpflichtung besteht nicht.

Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Manche Ansprüche lassen sich außergerichtlich innerhalb weniger Monate durchsetzen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, setzen wir uns für eine möglichst zügige und faire Lösung ein – immer mit dem Ziel, einen Vergleich im Sinne unserer Mandanten zu erreichen.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese meist die Kosten. Falls nicht, prüfen wir alternative Finanzierungen, z. B. Prozessfinanzierung oder Erfolgshonorare, um Ihr Risiko zu minimieren.